corona regelung für Eltern und Zuschauer

Die derzeit gültige 24. CoBeLVO

 vom 02.07.2021 (gültig bis 30.07.2021) erlaubt folgenden Sportbetrieb:

LANDKREISE / STÄDTE

Ahrweiler , Altenkirchen , Bernkastel-Wittlich , Bitburg-Prüm , Cochem-Zell, Koblenz, Mayen-Koblenz , Neuwied , Rhein-Hunsrück- Kreis , Rhein-Lahn Trier, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Westerwaldkreis

Zuschauer

500*

(Ohne Test im Außenbereich. Wahrung des Abstandsgebotes (1,5 m). Die Maskenpflicht entfällt in den Bereichen, in denen es nicht zu Ansammlungen von Personen kommt und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Bei der Ermittlung der Personenzahl sind geimpfte und genesene Personen jeweils mitzuzählen. Die Pflicht zur Kontakterfassung ENTFÄLLT!)

Gemeinschaftsräume Duschen/ Kabinen/Toiletten

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen und Toilettenräumen ist unter Beachtung der der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebotes (1,50 Meter) und Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung im Innenbereich gestattet.

Sportausübung

1) Die Sportausübung (Training und Wettkampf mit Kontakt) im Außenbereich auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal 50 Personen unter Anleitung mindestens einer **verantwortlichen Person ist gestattet. (Geimpfte/Genesene werden bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt).  2) Die Pflicht zur Kontakt- erfassung ENTFÄLLT!